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   AG Hagen, 25.08.1997 - 10 C 33/97   

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https://dejure.org/1997,5663
AG Hagen, 25.08.1997 - 10 C 33/97 (https://dejure.org/1997,5663)
AG Hagen, Entscheidung vom 25.08.1997 - 10 C 33/97 (https://dejure.org/1997,5663)
AG Hagen, Entscheidung vom 25. August 1997 - 10 C 33/97 (https://dejure.org/1997,5663)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf leserliche Abschrift der Patientenunterlagen; Arzthaftungsrecht, Medizinrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 611, 810, 811

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 262
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen

    Auszug aus AG Hagen, 25.08.1997 - 10 C 33/97
    Denn nach mittlerweile unbestrittener höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht anschließt, ist die isolierte Klage des Patienten auf Kenntniserlangung vom Inhalt der ärztlichen Behandlungsaufzeichnungen des Arztes zulässig (vgl. BGH, NJW 1983, 328; NJW 1983, 330 m. Besprechung Ahrens, NJW 1983, 2609).

    Dies ist - jedenfalls im Ergebnis - seit den Urteilen des BGH (NJW 1983, 328, 330) unstreitig.

    Da es sich hier um einen selbständigen Anspruch handelt, war der Kl. nicht gehalten, ein - wie auch immer geartetes - "berechtigtes Interesse" an der Herausgabe darzulegen (BGH, NJW 1983, 328 [329]).

  • BGH, 23.11.1982 - VI ZR 177/81

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Unterlagen über eine psychiatrische

    Auszug aus AG Hagen, 25.08.1997 - 10 C 33/97
    Denn nach mittlerweile unbestrittener höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht anschließt, ist die isolierte Klage des Patienten auf Kenntniserlangung vom Inhalt der ärztlichen Behandlungsaufzeichnungen des Arztes zulässig (vgl. BGH, NJW 1983, 328; NJW 1983, 330 m. Besprechung Ahrens, NJW 1983, 2609).
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